Allgemeines über rEgistrA - für welche Unternehmen rEgistrA entwickelt wurde - und wie Sie bereits ohne Registrierkassenpflicht professionell mit rEgistrA starten können.
rEgistrA ist eine RKSV-konforme Registrierkassensoftware aus Österreich, die speziell für Selbstständige, Einzelunternehmen, kleine Betriebe und KMUs entwickelt wurde. Die Software verwandelt einen bestehenden PC, Laptop oder ein Notebook in eine vollwertige Registrierkasse sowie in ein leistungsfähiges System für Rechnungslegung, Belegerstellung und Dokumentation.
rEgistrA ist flexibel und kann auch von nicht registrierkassenpflichtigen Unternehmen genutzt werden. Das bedeutet Unternehmer, Gründer oder kleine Betriebe, die aktuell noch nicht der Registrierkassenpflicht in Österreich unterliegen, können rEgistrA bereits als professionelle Software zur Rechnungs- und Belegerstellung einsetzen. Bei wachsendem Unternehmen kann das vorhandene System nahtlos und ohne Umstellungsaufwände zu einer vollständigen Registrierkassenlösung erweitert werden.
rEgistrA wurde bewusst für Unternehmen entwickelt, die eine verlässliche, persönliche und klar strukturierte Softwarelösung suchen - ohne überwältigende Systemkomplexität und mit voller Kontrolle über die eigenen Daten.
Ja. rEgistrA kann auch dann genutzt werden, wenn Ihr Unternehmen aktuell noch nicht der Registrierkassenpflicht in Österreich unterliegt. Selbstständige, Gründer, Einzelunternehmen und kleinere betriebe können die Software bereits für professionelle Rechnungslegung, Belegerstellung und Dokumentation einsetzen - ohne sofort eine RSKV-Sicherheitseinrichtung aktivieren zu müssen.
Aktuell kann rEgistrA für diesen Einsatzbereich kostenlos heruntergeladen und genutzt werden. Damit möchten wir insbesondere Gründer, Selbstständige und wachsende Unternehmen in ihrer Aufbauphase unterstützen und einen professionellen Einstieg ermöglichen, ohne frühzeitig in unnötige Systemwechsel oder zusätzliche Software investieren zu müssen.
Sobald Ihr Unternehmen wächst oder die gesetzlichen Vorraussetzungen für eine Registrierkassenpflicht erfüllt werden, kann rEgistrA nahtlos zur vollständigen RKSV-konformen Registrierkassenlösung erweitert werden. Ein Wechsel auf ein anderes System oder eine Umstellung der gewohnten Abläufe ist dabei nicht notwendig.
rEgistrA wurde speziell für österreichische Selbstständige, Einzelunternehmen, kleine Betriebe und KMUs entwickelt, die eine verlässliche und klar strukturierte Lösung für Rechnungslegung, Belegerstellung und - sobald registrierkassenpflichtig - eine vollständige RKSV-konforme Registrierkasse suchen.
Besonders häufig wird rEgistrA von Dienstleistern, psychologischen und psychotherapeutischen Praxen, Therapeuten allgemein, Coaches, Lebens- und Sozialberatern, kleinen Handelsbetrieben, Vereinen sowie mobilen oder nebenberuflichen Unternehmern eingesetzt. Auch Gründer und wachsende Unternehmen nutzen rEgistrA häufig bereits in einer frühen Phase, um von Anfang an professionell, nachvollziehbar und ohne späteren Systemwechsel arbeiten und wachsen zu können.
rEgistrA eignet sich besonders für Unternehmen, die bewusst auf persöniche Betreuung, Datensicherheit, volle Kontrolle über ihre eigenen Daten und eine Software setzen, die sich auf das Wesentliche konzentriert, ohne komplexe Plattformstrukturen.
rEgistrA verfolgt bewusst einen anderen Ansatz als viele moderne Cloud-Kassensysteme oder umfangreiche All-in-One-Plattformen. Während viele Lösungen heute zusätzliche Module für Warenwirtschaft, CRM, Online-Zahlungen, Abosysteme oder komplexe Plattformefunktionen integrieren, konzentriert sich rEgistrA auf das, was viele österreichische Selbstständige und kleinere Unternehmen im Alltag tatsächlich benötigen: eine verlässliche, klar strukturierte Soaftware für Rechnungslegung, Belegerstellung und - sofern registrierkassenpflichtig - eine vollständige RKSV-konforme Registrierkassenlösung.
Gleichzeitig wächst rEgistrA mit den Anforderungen Ihres Unternehmens mit. Zusätzliche Funktionen wie Importschnitstelle, Barcodescan, Kartenzahlung, mehrere Kassenkreise und mehr - können bei Bedarf flexibel ergänzt werden - ohne Wechsel der Anwendung.
Ein weiterer unterschied ist, dass rEgistrA offline genutzt werden kann, bietet damit volle Kontrolle und Sicherheit für Ihre eigenen Daten und setzt bewusst auf persönliche Betreuung statt anonyme Ticketsysteme oder automatisierte Support-Prozesse.
rEgistrA wurde für Unternehmer entwickelt, die pragmatische, einfach Systeme schätzen.
rEgistrA wurde bewusst als klare und verlässliche Registrierkassensoftware entwickelt und nicht als All-in-One-Plattform. Deshalb verzeichtet rEgistrA im Standard bewusst auf Funktionen, die viele Selbstständige, Einzelunternehmen und kleinere Betriebe im Alltag häufig nicht benötigen, wie zum Beispiel umfangreiche Warenwirtschaftsysteme, komplexe CRM-Strukturen, cloudbasierte Plattformlogiken oder Zusatzmodule, die den Einstieg erschweren.
Der Fokus liegt stattdessen auf professioneller Rechnungslegung, Belegerstellung, Dokumentation sowie, bei Bedarf, einer vollständige RKSV-konformen Registrierkassenlösung für österreichische Unternehmen.
Gleichzeitig bedeutet dieser klare Einstieg nicht, dass Ihr Unternehmen später an Grenzen stößt. Zusätzliche Anforderungen wie Importschnittstellen, mehrere Kassenkreise, Hardware-Erweiterungen oder individuelle Anpassungen können bei Bedarf flexibel ergänzt werden - ohne auf ein neues System wechseln zu müssen.
Kurz gesagt: rEgistrA konzentriert sich auf das Wesentliche ohne zukünftiges Wachstum einzuschränken.
Ja. rEgistrA wurde bewusst so entwickelt, dass Unternehmen bereits in einer frühen Phase mit einer klaren und einfach verständlichen Lösung starten können.
Viele Selbstständige, Gründer und kleinere betriebe nutzen rEgistrA zunächst für professionelle Rechnungslegung und Belegerstellung, auch wenn noch keine Registrierkassenpflicht besteht. Wachsen die Anforderungen Ihres Unternehmens, kann rEgistrA Schritt für Schritt erweitert werden.
Je nach Bedarf können beispielsweise RKSV-Sicherheiteinrichtungen, zusätzliche Arbeitsplätze, mehrere Kassenkreise, Importschnittstellen, Hardware-Erweiterungen und individuelle Anpassungen ergänzt werden.
So ist rEgistrA vom ersten Beleg an eine verlässliche, persönliche und zukunftsichere Lösung für österreichische Unternehmer.
Wann eine Registrierkasse in Österreich verpflichtend wird, was die RKSV bedeutet und welche technischen sowie gesetzlichen Anforderungen Unternehmen im Alltag beachten sollten.
In Österreich besteht eine Registrierkassenpflicht, sobald beide gesetzlichen Umsatzgrenzen eines betriebs Überschritten werden:
- der Jahresumsatz beträgt mehr als 15.000 Euro netto
- davon liegen die Barumsätze bei mehr als 7.500 Euro netto pro jahr
Zu den Barumsätzen zählen nicht nur Barzahlungen, sondern auch Zahlungen mit Bankomatkarte, Kreditkarte oder vergleichbaren Zahlungsmethoden.
Sobald beide Vorraussetzungen erfüllt sind, muss ein elektronisches Aufzeichnungssystem - also eine Registrierkasse oder Registrierkassensoftware - verwendet werden.
Unabhängig von diesen Umsatzgrenzen gelten in Österreich bereits davor die Einzelaufzeichnungspflicht sowie die Belegerteilungspflicht. Das bedeutet: Einnahmen und Ausgaben müssen laufend dokumentiert werden und für jeden Barumsatz muss ein Beleg ausgestellt werden.
Seit dem 01.04.2017 muss eine registrierkassenpflichtige Lösung zusätzlich die technischen Sicherheitsanforderungen der RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) erfüllen. Dazu zählen unter anderem eine Signaturkarte, ein kartenleser, ein Datenerfassungsprotokoll sowie der gesetzlich vorgeschriebene QR-Code auf dem Beleg.
Mit rEgistrA können Unternehmen bereits frühzeitig professionell starten und bei Eintritt der Registrierkassenpflicht nahtlos auf eine vollständige RKSV-konforme Lösung erweitern.
Ja. rEgistrA kann auch dann genutze werden, wenn Ihr Unternehmen aktuell noch nicht der Registrierkassenpflicht in Österreich unterliegt. Selbstständinge, Gründer, Einzelunternehmen und kleinere betriebe können die Software bereits für professionelle Rechnungslegung, Belegerstellung und Dokumentation einsetzen - ohne sofort eine RSKV-Sicherheitseinrichtung aktivieren zu müssen.
Aktuell kann rEgistrA für diesen Einsatzbereich kostenlos heruntergeladen und genutzt werden. Damit möchten wir insbesondere Gründer, Selbstständige und wachsende Unternehmen in ihrer Aufbauphase unterstützen und einen professionellen Einstieg ermöglichen, ohne frühzeitig in unnötige Systemwechsel oder zusätzliche Software investieren zu müssen.
Sobald Ihr Unternehmen wächst oder die gesetzlichen Vorraussetzungen für eine Registrierkassenpflicht erfüllt werden, kann rEgistrA nahtlos zur vollständigen RKSV-konformen Registrierkassenlösung erweitert werden. Ein Wechsel auf ein anderes System oder eine erneute Einschulung ist dabei nicht notwendig.
Ja. rEgistrA erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) und kann als vollständige, gesetzeskonforme Registrierkassensoftware für registrierkassenpflichtige Unternehmen in Österreich eingesetzt werden.
In Verbindung mit den vorgeschriebenen technischen Sicherheitseinrichtungen, wie Signaturkarte, kartenleser, Datenerfassungsprotokoll und dem gesetzlich erforderlichen QR-Code auf jedem beleg, erfüllt rEgistrA sämtliche Vorraussetzungen für eine rechtskonforme Belegerstellung und Dokumentation gemäß den aktuellen österreichischen Vorgaben.
Alle steuerlich relevanten Daten werden nachvollziehbar dokumentiert, gesetzeskonform gespeichert und können im Rahmen einer Betriebsprüfung, Kassennachschau oder steuerlichen Kontrolle jederzeit nachvollzogen werden.
Bei Fragen zur Einrichtung, Aktivierung oder gesetzeskonformen Inbetriebnahme begleiten wir Sie gerne persönlich - von der ersten Installation bis zum produktiven Einsatz. Wenn Sie Unterstützung benötigen, sind wir telefonisch, per Fernwartung oder per E-Mail persönlich für Sie erreichbar.
Die RKSV-Signaturkarte ist Teil der gesetzlich vorgeschribenen Sicherheitseinrichtung für registrierkassenpflichtige Unternehmen in Österreich. Sie sorgt dafür, dass jeder ausgestellte Beleg kryptografisch signiert wird und die Echtheit Ihrer Belegdaten jederzeit nachvollziehbar bleibt.
Für die Verwendung mit rEgistrA wird die Signaturkarte über einen passenden kartenleser oder USB-Stick mit Ihrem Computer verbunden. rEgistrA unterstützt aktuell die Signaturkarten und Zertifikate des österreichischen Vertrauensdienstanbieters A-Trust. Kartenleser und Signaturkarte können direkt über uns bezogen werden.
Die Registrierung und Aktivierung erfolgt direkt in rEgistrA über das RKSV-Menü und wird in der Regel automatisch in wenigen Schritten durchgeführt. Nach erfolgreicher Aktivierung muss die Signaturkarte einmalig bei FinanzOnline gemeldet werden, damit Ihre Registrierkassa vollständig gesetzeskonform betrieben werden kann.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, begleiten wie Sie persönlich - von der Auswahl der passenden Komponenten bis zur gesetzeskonformen Inbetriebnahme.
Die österreichische Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) schreibt für registrierkassenpflichtige Unternehmen seit 1.April 2027 eine technische Sicherheitseinrichtung vor. Sir sorgt dafür, dass ausgestellte Belege nachvollziehbar dokumentiert werden und nachträgliche Änderungen oder Manipulationen jederzeit überprüfbar bleiben.
Die technische Sicherheitseinrichtung einer RKSV-konformen Registrierkassa ist Österreich besteht aus mehreren Komponenten:
1. Signaturkarte mit qualifizierten Zertifikat
Die RKSV-Signaturkarte enthält ein zertifiziertes Signaturkartenzertifikat und signiert jeden ausgestellten beleg kryptografisch. Dadurch wird die Echtheit jedes Belegs nachvollziehbar dokumentiert.
2. Kartenleser oder USB-Signaturstick
Für den Betrieb der Signaturkarte wird ein passender kartenleser benötigt. Je nach Ausführung kann dies ein klassischer USB-Chipkartenleser oder ein kompakter USB-Stick sein.
3. QR-Code auf jedem Beleg
Jeder RKSV-konforme Beleg enthält einen gesetzlich vorgeschriebenen QR-Code. Dieser ermöglicht die prüfung der Signatur, beispielsweise über die Belegprüfung des BMF, und stellt sicher, dass die Belegkette vollständig nachvollzogen werden kann.
4. Datenerfassungsprotokoll (DEP)
Alle Belege und Kassenvorgänge werden in einem verketteten Datenerfassungsprotokoll (DEP) gespeichert. Dadurch bleiben sämtlich Geschäftsvorgänge revisionssicher dokumentiert.
Mit rEgistrA begleiten wir Sie bei Bedarf persönlich - von der Auswahl der passenden RKSV-Komponenten über die Aktivierung der Signaturkarte bis zur Anmeldung bei FinanzOnline und der vollständigen Inbetriebnahme Ihrer Registrierkasse.
Nein. Eine Registrierkassa muss in Österreich nicht dauerhaft mit dem Internet verbunden sein. Mit rEgistrA ist für den laufenden Betrieb keine permanente Internetverbindung erforderlich. Rechnungen, Belege und Kassenvorgänge können direkt auf Ihrem PC, Laptop oder Notebook offline erstellt, gespeichert und verwaltet werden.
rEgistrA überträgt keine laufenden kassendaten automatisch an das Finanzamt, an Cloud-Dienste oder an andere externe Stellen. Ihre unternehmensdaten bleiben dort, wo sie hingehören - bei Ihnen.
Eine Internetverbindung wird als nur benötig, wenn Sie bewusst Online-Funktionen nutzen möchten. Für den E-Mail-Versand von Rechnungen direkt aus rEgistA, die Aktivierung der Signaturkarte, Registrierung bei FinanzOnline oder bei Updates.
Gerade für österreichische Einzelunternehmer, Praxen, Dienstleister, vereine und KMUs bedeutet das. volle Datenkontrolle, unabhängiges Arbeiten und moderne digitale Möglichkeiten - ohne Abhängigkeiten von Clouddiensten und Internet.
Der jahresbeleg ist ein gesetzlich vorgeschriebener beleg gemäß der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV). Er dient dazu, die ordnungsgemäße Funktion Ihrer Registrierkassa sowie der verwendeten technischen Sicherheitseinrichtung am Jahresende nachvollziehbar zu dokumentieren.
Mit rEgistrA wird der Jahresbeleg, wie auch auch Monatsbelege, automatisch erstellt. Ein zustätzlicher manueller Aufwand ist daher nicht notwendig.
Der erzeugte Jahresbeleg muss anschließend geprüft werden. Die Prüfung erfolgt mit der BMF BelegCheck-App des Finanzministeriums. Dabei wir der QR-Code des Jahresbelegs mit dem Smartphone gescannt. Das Prüfungergebnis erfolgt unmittelbar in der App und kann über FinanzOnline nachvollzogen werden.
Jede Jahresbelegsprüfung muss bis spätestens 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden. Falls die steuerlichen Meldungen durch Ihre Steuerberatung erfolgen, ist der Jahresbeleg zeitgerecht an diese zu übermitteln.
Der Ablauf der Belegprüfung entspricht dem gleichen Verfahren, wie die Prüfung des Startbelegs bei der erstmaligen Inbetriebnahme der RKSV-konformen Registrierkassa.
Ja, für registrierkassenpflichtige Unternehmen in Österreich sit die regelmäßige Sicherung der Kassendaten gesetzlich vorgeschrieben. Die österreichische Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) schreibt vor, dass sämtliche steuerlich relevanten kassendaten vollständig, nachvollziehbar und im Bedarfsfall jederzeit verfügbar sein müssen.
Grundsätzlich gelten folgende Anforderungen:
- Die Kassendaten müssen mindestens einmal pro Quartal gesichert werden.
- Die Sicherung muss auf einem externen Datenträger erfolgen (z.B. USB-Stick oder externe Festplatte)
- Es muss jederzeit eine vollständige Sicherung aller Kassendaten seit Inbetriebnahme der Registrierkassa verfügbar sein.
- Die Sicherungen müssen mindestens sieben Jahre, nach der Schließung der Registrierkassa, aufbewahrt werden.
- Die Nachvollziehbarkeit aller Kassenvorgänge bleibt durch das gesetzlich vorgeschriebene Datenerfassungsprotokoll (DEP) erhalten.
Mit rEgistrA können Sicherungen direkt über die integrierte Sicherungsfunktion erstellt werden. Für maximale Sicherheit empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Verwendung von mindestens zwei getrennten Sicherungsmedien
- Räumlich getrennte Aufbewahrung der Sicherungen vom Kassen-PC
- Sicherungen nicht nur quartalsweise, sondern idealerweise wöchentlich oder bei wichtigen Änderungen durchzuführen.
So bleiben Ihre Daten gesetzteskonform gesichert und bleiben auch dort wo sie hingehören - bei Ihnen.
Bei einer Betriebsprüfung oder Kassennachschau prüft die österreichische Finanzbehörde, ob Ihre Registrierkassa, Ihre Belege und Ihre gesetzlich vorgeschriebenen RKSV-Daten ordnungsgemäß geführt werden.
Folgende Informationen und Unterlagen können dafür angefordert werden:
- ausgestellte Belege und Belegketten
- das Datenerfassungsprotokoll (DEP) für einen bestimmten Zeitraum
- ein Nullbeleg zu Kontrollzwecken
- Informationen zur verwendeten Signaturkarte und technischen Sicherheitseinrichtungen
- Nachweise über die Datensicherungen
Gemäß der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) muss das Datenerfassungsprotokoll (DEP) jederzeit auf einen externen Datenträger exportiert und auf Wunsch der Finanzbehörde bereitgestellt werden.
Mit rEgistrA werden alle steuerlich relevanten kassenvorgänge nachvollziehbar dokumentiert, gesetzeskonform gespeichert und exportierbar bereitgestellt. Damit sind Sie bei einer Betriebsprüfung oder Kassennachschau bestens vorbereitet.
Wenn Sie Fragen zur Vorbereitung, Datensicherung oder zur gesetzeskonformen Einrichtung haben, begleiten wir Sie gerne persönich - telefonisch, per Fernwartung oder per E-Mail.
Die RKSV-Signaturkarte ist ein zentraler Bestandteil der technischen Sicherheitseinrichtung Ihrer Registrierkasse. Sollte Ihre Signaturkarte ablaufen, beschädigt werden oder ausgetauscht werden müssen, muss diese durch eine neue, gültige Signaturkarte ersetzt werden.
Nach dem Austausch ist die neue Karte in rEgistrA zu registrieren und zu aktivieren und anschließend bei FinanzOnline zu melden. Bestehende Kassendaten, belege und bereitsarchivierte Geschäftsvorgänge bleiben erhalten.
Damit Ihr Betrieb, auch im Falle eines Defekts weitergeführt werden kann, empfehlen wir für registrierkassenpflichtige Unternehmen, immer eine zusätzliche Reserve-Signaturkarte und/oder einen zweiten Kartenleser bereitzuhalten.
Wenn eine Signaturkarte ersetzt oder neu eingerichtet werden muss, begleiten wir Sie gerne persönlich - von der Auswahl der Komponenten über die Aktivierung bis hin zur Inbetriebnahme.
Welche Hardware Sie benötigen, welche Systeme unterstützt werden und wie rEgistrA im Alltag, im Netzwerk oder in bestehenden Unternehmensstrukturen integriert werden kann.
rEgistrA wurde für die aktuellen Microsoft-Windows-Systeme entwickelt und wird derzeit unter Windows 11 entwickelt und getestet. Wir empfehlen alle Systeme - rEgistrA wir auch das aktuelle Windows-Betriebssystem - am aktuellen Stand zu halten.
Auf älteren Windows-Versionen ab Windows 7 kann rEgistrA vermutlich ebenfalls betrieben werden. Dies wird aber von unserer Seite nicht getestet.
Andere Betriebssysteme als Windows wie zum Beispiel Apple macOS, iPadOS und Linux werden von rEgistrA aktuell nicht direkt unterstützt.
Wenn Sie rEgistrA in eine bestehende IT-Umgebung integrieren möchten, unterstützen wir Sie gerne bei der technischen Einschätzung, ob die vorhandene Hardware geeignet ist.
Für den Betrieb von rEgistrA ist in der Regel keine spezielle oder besonders leistungsstarke Hardware erforderlich. Solange auf Ihrem PC, Laptop oder Notebook ein unterstütztes Windows-Betriebssystem stabil läuft, kann rEgistrA normalerweise problemlos eingesetzt werden.
rEgistrA wurde bewusst ressourcenschonend entwickelt und eignet sich daher sowohl für neue wie auch bestehende Umgebungen.
Für den vollständigen Betrieb können, je nach Einsatzbereich, folgende Anschlüsse oder Komponenten erforderlich sein:
- ein USB-Anschluss für die RKSV-Signaturkarte, Kartenleser oder optionale Zusatzhardware
- ein Drucker oder Bondrucker für die gesetzliche Belegerstellung (die Belegzustellung ist auch per E-Mail möglich)
- ein externer Datenträger wie USB-Stick oder externe Festplatte für gesetzlich empfohlene Datensicherung
- optional können Barcodescanner, Kartenzahlungsterminal und Netzwerkdrucker genutzt werden
Da jede Unternehmensumgebung anders aufgebaut ist, beraten wir Sie gerne bei der technischen Einschätzung Ihrer bestehenden Hardware.
Nein, für den Betrieb von rEgistrA ist ein Drucker nicht zwingend erforderlich.
Gemäß der österreichischen Belegerteilungspflicht, muss bei Barumsätzen ein Zahlungsbeleg unmittelbar zur Verfügung gestellt werden - dieser kann in gedruckter Form ausgehändigt oder elektronisch übermittelt werden.
Mit rEgistrA können Belege und Rechnungen wahlweise:
- klassisch ausgedruckt werden (A4-Drucker, Bondrucker, etc.) oder
- direkt per E-Mail an die Kundschaft übermittelt werden.
Wird die elektronische Belegzustellung genutzt, ist zum Zeitpunkt der Belegerstellung neben der erfolgten Konfiguration des E-Mailversands lediglich eine aktive Internetverbindung für den E-Mail-Versand erforderlich. Für den laufenden Betrieb von rEgistrA selbst ist keine permanente Internetverbindung notwendig.
So entscheiden Sie selbst, ob Sie mit klassichen Papierbelegen, digitalen Rechnungen oder einer Kombination aus beidem arbeiten möchten.
rEgistrA unterstützt für die professionelle Beleg- und Rechnungsausgabe alle Drucker, die mit Windows-kompatiblen Treiber verwendet werden können.
Standardmäßig stehen in rEgistrA vorbereitete, personalisierbare Drucklayouts für folgende Formate zur Verfügung:
- klassische A4-Drucksysteme
- A5-Drucksysteme
- Bondrucker 58mm
- Bondrucker 80mm
Darüberhinaus können wir bei Bedarf auch individuelle Layouts und Formate zur Verfügung stellen, bzw. dies ist auch selbstständig möglich.
Da rEgistrA bewusst flexibel gestaltet wurde, können meistens bereits vorhandene Drucksysteme verwendet werden. Wenn Sie bereits mit einem bestimmten Bondrucker, Netzwerkdrucker oder bestehenden Drucksystemen arbeiten, beraten wie Sie gerne bei der technischen Einschätzung.
Ja. rEgistrA wurde bewusst so entwickelt, dass neben der klassischen Beleg- und Rechnungserstellung auch zusätzliche Hardware flexibel eingebunden werden kann. Je nach Einsatzbereich unterstützt rEgistrA unter anderem:
- Barcode-Scanner zur schnellen Artikel- und Belegerfassung
- Hobex-Kartenzahlungsterminals
- Bondrucker, A4-Drucksysteme sowie weitere USB- oder netzwerkfähige Peripheriegeräte
Da sich Hardwarelösungen je nach Branche, Arbeitsplatz oder bestehender IT-Infrastruktur unterscheiden, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen, welche Geräte bereits vorhanden sind und wie rEgistrA optimal in Ihre Umgebung integretiert werden kann.
Ja. rEgistrA kann problemlos im Netzwerk betrieben werden und ist für den Einsatz mit mehreren Arbeitsplätzen beziehungsweise mehreren Benutzer:innen geeignet.
Damit kann rEgistrA nicht nur von Einzelunternehmen, sondern auch von Praxen, Handelbetrieben, Vereinen, Teams und bestehenden Unternehmenstrukturen genutzt werden.
Zu beachten ist, dass bei einer gemeinsamen Registrierkassa mit mehreren Arbeitsplätzen jeder Arbeitsplatz mit einer eigenen Sicherheiteinrichtung (=Signaturkarte und Kartenleser) ausgestattet sein muss.
So verbindet rEgistrA die Vorteile einer Mehrplatz- und Netzwerkbetriebs mit einer vollständigen RKSV-konformen Umsetzung gemäß der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung.
Wenn Sie bestehende Netzwerke, mehrere Arbeitsplätze oder individuelle Unternehmensstrukturen integrieren möchten, beraten wir Sie gerne bei der passenden technischen Umsetzung.
rEgistrA wurde bewusst offen und flexibel entwickelt, damit bestehende Unternehmensprozesse, Warenwirtscahftssysteme oder externe Auswertungen weiterhin genutzt werden können.
Import von bestehenden Daten:
Über eine verfügbare Importschnittstelle können Daten aus bestehenden Warenwirtschafts- oder anderen Vorsystemen übernommen werden, um Belege direkt in rEgistrA weiter zu verarbeiten und zu erstellen.
Export von Kassendaten und Auswertungen:
Für die Weiterverarbeitung in anderen Programmen erstellt rEgistrA Exportdateien in verschiedenen Formaten.
Individuelle Schnittstellen
Wenn Ihr Unternehmen bereits mit bestehenden Softwarelösungen, branchenspezifischen Systemen oder individuellen Prozessen arbeitet, prüfen und beraten wir gerne bezüglich der passenden technischen Integration.
Ja. In vielen Fällen können bestehende Kunden- und Artikeldaten in rEgistrA übernommen werden, sodass ein Wechsel auf rEgistrA nicht bei Null beginnt.
Über die verfügbare Importschnittstellen können bestehende Informationen in rEgistrA übernommen und für die weitere Verarbeitung vorbereitet werden:
- Kundendaten
- Artikel- und Leistungsdaten
- Preislisten
Da sich die Datenstrukturen je nach Kassensystem und branchenspezifischen Softwarelösungen unterscheiden, prüfen wir gerne mit Ihnen gemeinsam, welche die sinnvollste Übernahmemöglichkeit darstellt.
So gelingt der Umstieg auf rEgistrA einfach und problemlos.
Ja. Der Umstieg auf einen neuen PC oder ein neues Notebook ist mit rEgistrA in der Regel unkompliziert möglich.
Dafür wird die bestehende rEgistrA-Installation - idealerweise aus einer aktuellen Sicherung - vollständig auf den neuen Rechner übernommen. Anschließend wird das aktuelle rEgistrA-Setup im selben Verzeichnis installiert.
Alle bestehenden Daten bleiben damit vollständig erhalten!
Vor der Übertragung empfehlen wir ausdrücklich, eine aktuelle Sicherung (Backup) der Registrierkassa zu erstellen. Regelmäßige Sicherungen sind ohnehin Teil einer gesetzeskonformen und sicheren Nutzung. Wenn die bestehende RKSV-Hardware (z.B. Signaturkarte) weiterverwendet wird, ist keine erneute Registrierung notwendig. Werden jedoch neue RKSV-Komponenten eingesetzt, muss die technische Sicherheitseinrichtung registriert bzw. aktiviert werden.
Bei Bedarf unterstützen wie Sie gerne persönlich bei der sicheren Übertragung und Inbetriebnahme auf Ihrem neuen System.
Sobald ein neues Update für rEgistrA verfügbar ist, informieren wir über unseren Newsletter. Daher empfehlen wir jedenfalls eine Newsletter Anmeldung.
Zusätzlich zeigt rEgistrA bei bestehender Internetverbindung verfügbare Aktualisierungen auch direkt im Programm an.
Vor der Installation eines Updates empfehlen wir ausdrücklich, eine aktuelle Sicherung der rEgistrA-Kassadaten vorzunehmen. Dadurch bleiben Ihre Daten auch bei technischen Änderungen oder Systemanpassungen jederzeit geschützt und nachvollziehbar gesichert.
Die Installation der Updates erfolgt direkt auf Ihrem bestehenden System. Bereits vorhandene Daten wie z.B.:
- Kunden- und Artikeldaten
- Vorlagen und Buttons
- Rechnungen und Belege
- Kassendaten
- sowie RKSV-relevante Informationen
bleiben selbstverständlich erhalten.
Durch dieses Update-Modell bleibt rEgistrA bewusst unabhängig von automatischen Cloud-Zwangsupdates und kann kontrolliert in bestehende Unternehmensabläufe integriert werden.
Nein. rEgistrA kann im laufenden Betrieb ohne Internetverbindung als Offline-Kassa verwendet werden.
Rechnungen, Belege und Kassenvorgänge können lokal direkt auf Ihrem PC oder Notebook erstellt und verwaltet werden. rEgistrA hat sich bewusst für eine unabhängige lokale Lösung (und gegen eine Online-Kassa, automatische Datenübertragung an Dritte und externe Systeme) entschieden
Bestimmte Funktionen benötigen jedoch eine vorübergehende Internetverbindung:
- Versand von Rechnungen per E-Mail
- Anzeige und Download von Updates
Sofern dies nicht von der Steuerberatung erledigt wird, ist bei der Aktivierung der Registrierkasse und der Signaturkarten in Finanzonline ebenfalls ein Internetgang notwendig.
So verbindet rEgistrA die Vorteile einer lokale, unabhängigen Registrierkassa mit den Möglichkeiten moderner, digitaler Funktionen ohne permanente Abhängigkeit vom Internet.
Ja. rEgistrA kann auch in Unternehmensstrukturen eingesetzt werden, die über einen einzelnen Arbeitsplatz oder eine einzelne Registrierkassa hinausgehen.
Je nach Einsatzbereich unterstützt rEgistrA den Betrieb mit:
- mehreren Kassenkreisen
- zusätzlichen Arbeitsplätzen
- mehreren RKSV-Sicherheitseinrichtungen
- individuellen Schnittstellen für bestehende Unternehmensprozesse.
Dadurch eignet sich rEgistrA nicht nur für Einzelunternehmen und kleinere betriebe, sondern auch für wachsende Unternehmen, bestehende Organisationen oder Unternehmensstrukturen mit mehreren Arbeitsbereichen beziehungsweise Standorten.
Da technische Anforderungen bei Filliallösungen, Mehrplatzumgebungen oder bestehenden Systemlandschaften individuell unterschiedlich sein können, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen die passende Umsetzung - von der ersten technischen Einschätzung bis zur produktiven Inbetriebnahme.
So bleibt rEgistrA einfach im Einstieg, flexibel im Wachstum und anpassbar für reale Unternehmensstrukturen.
Ja. rEgistrA kann auch in Unternehmensstrukturen eingesetzt werde, die über einen einzelnen Arbeitsplatz oder eine einzelne Registrierkassa hinausgehen.
Je nach Einsatzbereich unterstützt rEgistrA den Betrieb mit:
- mehreren Kassenkreisen
- zusätzlichen Arbeitsplätzen
- mehreren RKSV-Sicherheitseinrichtungen
- individuelle SChnittstellen für bestehende Unternehmensprozesse
rEgistrA eignet sich damit nicht nur für Einzelunternehmen und kleinere Betriebe, sondern auch für wachsende Unternehmen, bestehende Organisationen und Unternehmensstrukturen mit mehreren Arbeitsplätzen und Standorten. So bleibt rEgistrA klar im Einstieg, flexibel im Wachstum und anpassbar an reale Unternehmensstrukturen.
Wie Bestellung, Einrichtung, Updates, Lizenzierung und Support bei rEgistrA ablaufen.
rEgistrA kann direkt über die Webseite heruntergeladen und - unabhängig von einer Registrierkassenpflicht - sofort als vollwertige Software für die Rechnungs- und Belegerstellung verwendet werden.
Sobald eine gesetzeskonforme RKSV-Registrierkassa notwendig wird, kann eine passende Lizenz samt RKSV-Signaturkarte und Kartenleser über folgende Wege einfach bestellt werden:
- direkt aus der laufenden rEgistrA-Anwendung
- per Bestellformular auf der Webseite
- per E-Mail
Nach Eingang der Bestellung wird diese persönlich geprüft und bearbeitet. bei Bedarf nehmen wir direkt Kontakt auf, um sicherzustellen, dass die Unternehmensdaten korrekt sind und die gewählte Lösung optimal zu Ihren Anforderungen passt. Im Anschluss senden wir Ihnen die entsprechende Rechnung zu, der Versand und die Lizenzierung erfolgt nach Zahlungseingang.
So können Unternehmen mit rEgistrA flexibel starten und die Software bei Bedarf Schritt für Schritt zu einer vollständigen RKSV-konformen Registrierkassa erweitern.
rEgistrA kann direkt über die Webseite heruntergeladen und sofort als Software zur Rechnungs- und Belegerstellung, ohne Registrierkassenpflicht verwendet werden.
Für die Nutzung als gesetzeskonforme RKSV-Registrierkassa wird eine Lizenz benötigt. Für die Lizenz wird ein einmaliger Lizenzbetrag für die aktuelle Hauptversion 1.x verrechnet. Es entstehen keine weiteren laufenden Lizenzkosten.
Zusätzliche Funktionen oder Erweiterungen, darunter:
- Barcode-Scanner Lizenz
- Kartenzzahlungslizenz
- FTP-Import
- Importsteuerung
können bei Bedarf ebenfalls als zusätzliche Einmallizenzen ergänzt werden.
Jede verwendete RKSV-Sicherheitseinrichtung beziehungsweise Registrierkassa benötigt eine eigene Lizenz.
Die bestehenden rEgistrA Versionen der 1.x-Serie bleiben dabei weiterhin gültig und können dauerhaft genutzt werden. Für zukünftige Hauptversionen ab rEgistrA 2.0 werden derzeit neue Lizenz- und Weiterentwicklungsmodelle geprüft, um die langfristige technische Weiterentwicklung der Software sicherzustellen.
Grundsätzlich entstehen durch die Lizenzierung keine verpflichtenden laufnenden Monatskosten. Zusätzliche Leistungen wie individueller telefonischer Support, Fernwartung oder spezielle technische Unterstützung, werden Abhängig vom Aufwand, separat verrechnet.
So bleibt rEgistrA bewusst flexibel: Unternehmen können einfach starten, Funktionen gezielt erweitern und nur jene Komponenten lizenzieren die tatsächlich benötigt werden.
Grundsätzlich nein. Die aktuelle Lizenzierung von rEgistrA erfolgt als Einmalzahlung pro Registrierkassa.
Für die Nutzung der bestehenden rEgistrA 1.x-Versionen entstehenden dadurch keine verpflichtenden monatlichen Lizenzkosten oder Abonnements. Zusätzliche Funktionen:
- Barcode-Scanner Lizenz
- Kartenzahlungslizenz
- FTP-Importe
- Importsteuerung
- oder weitere technische Erweiterungen
können bei Bedarf ebenfalls als zusätzliche Einmallizenz pro Kassa ergänzt werden.
Zusätzliche Kosten können lediglich durch externe Anbieter oder optionale Leistungen entstehen, beispielsweise:
- individuelle technische Anpassungen
- telefonischer Support
- Fernwartung
- zusätzliche Serviceleistungen
- Zahlungsterminalanbieter
Diese Leistungen werden nur bei tatsächlichen Bedarf und abhängig vom Aufwand verrechnet. Über die E-Mail Adresse support@registra.at bieten wir einen kostenfreien Support für Ihre Anliegen.
So bleibt rEgistrA bewusst transparent, flexibel und frei von unerwünschten laufenden Systemkosten.
Die Installation von rEgistrA erfolgt unkompliziert über einen klassischen Windows-Setup-Assistenten und kann in wenigen Schritten durchgeführt werden.
Nach dem Download kann das Setup direkt am gewünschten Computer gestartet werden. Der Installationsassistet führt Schritt für Schritt durch die Einrichtung von rEgistrA - von der Auswahl des Installationsverzeichnisses bis zu den ersten Grundeinstellungen.
Nach der Installation folgt die Ersteinrichtung, in welcher Informationen wie der Kassenname und die Unternehmensdaten eingetragen werden. Nachfolgend können alle weiteren Einstellungen vorgenommen werden:
- personalisierte Layout mit Logo
- E-Mail Einstellungen
- Belegbezeichungen
- Artikel & Dienstleitungen
- Drucker
- Sicherung
- und vieles mehr
Für die Verwendung als gesetzeskonforme Registrierkassa ist Anmeldung einer technische Sicherheitseinrichung gemäß RKSV notwendig. Diese besteht aus:
- Signaturkarte
- Kartenleser
In Betrieb genommen wird diese innerhalb von rEgistrA via Registrierung der Signaturkarte und Startbeleg. Danach erfolgt die Anmeldung von Signaturkarte und Registrierkasse samt Prüfüng des Startbelegs in FinanzOnline.
Die Einrichtung selbstständig durchgeführt werden, hierzu finden Sie auch alle Hilfetexte direkt in rEgistrA unter "?". Wir unterstützen wir Sie bei Wunsch gerne auf dem gesamten Weg der Inbetriebnahme.
Der Einstieg ist bewusst einfach, lokal installierbar sowie nachvollziehbar eingerichtet und bei Bedarf persönlich begleitet.
Ja. Persönlicher Support und direkte betreuung sind ein wichtiger Bestandteil von rEgistrA. Bei Fragen zur Installation, Einrichtung, RKSV-Inbetriebnahme und weiteren Anliegen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Dies können Sie über unser Kontaktformular auf der Webseite oder direkt per Mail an support@registra.at erreichen.
Falls sie eine direkte Unterstützung per Telefon oder Fernwartung oder vor Ort wünschen - wenden Sie sich bitte an uns zur Terminvereinbarung.
Grundsätzlich entstehen bei der Nutzug von rEgistrA keine verpflichtenden laufenden Kosten. Individuelle Unterstützung, telefonischer Support oder Fernwartung werden nach Aufwand verrechnet. Der einfache, persönliche Support per E-Mail ist kostenfrei.
Wichtig ist uns neben der grundsätzlichen technischen Funktionalität die Zuverlässigkeit und Praktikabilität im Alltag.
Sobald ein neues Update für rEgistrA verfügbar ist, informieren über unseren Newsletter - daher empfehlen wir allen rEgistrA Nutzer:innen eine Anmeldung bei unseren Newsletter.
Zusätzlich zeigt rEgistrA, bei bestehender Internetverbindung verfügbare Aktualisierungen innerhalb der Anwendung an.
Das Update kann anschließend unkompliziert installiert werden, alle vorhanden Kassendaten bleiben dabei erhalten. Dennoch raten wir ausdrücklich zu einer Datensicherung der Kassa (Backup) vor dem Update, um jederzeit eine vollständige Sicherung verfügbar zu haben.
Gerade bei gesetzlichen Änderungen, technischen Anpassungen oder Erweiterungen achten wir darauf, Aktualisierungen zeitnah bereitzustellen.
Die RKSV-Ersteinrichtung erfolgt Schritt für Schritt direkt in rEgistrA und kann bei Bedarf von unserem Support-Team persönlich begleitet werden.
Für die Inbetriebnahme eine RKVS-konformen Registrierkassa werden grundsätzlich folgende Komponenten benötigt:
- eine registrierte Signaturkarte
- ein passender kartenleser bzw. USB-Stick-Leser
- eine rEgistrA-Lizenz
- sowie eine Computer mit der installierten rEgistrA-Software.
rEgistrA unterstützt die Signaturkarten des Vertrauendienstanbieters A-Trust, welche sowie die Lizenz und Kartenleser direkt über rEgistrA bestellt und bezogen werden können.
Die Einrichtung in rEgistrA:
- Signaturkarte anschließen: Der Kartenleser bzw. USB-Stick wird mit dem Computer verbunden.
- Signaturkarte registrieren und aktivieren: Die Registrierung und Aktivierung erfolgt direkt über das RKSV-Menü in rEgistrA.
- Startbeleg erstellen: Nach erfolgreicher Aktivierung wird der gesetztlich vorgeschriebene RKSV-Startbeleg erzeugt. Dieser enthält die notwendigen Informationen für die Anmeldung bei FinanzOnline.
- Anmeldung bei FinanzOnline: Die Registrierkassa und die Sicherheitseinrichtung (=Signaturkarte) werden anschließend bei FinanzOnline angemeldet.
- Prüfung des Startbelegs: Zum Abschluss wir der Startbeleg mit der von Finanzministerium veröffentlichten "BMF Belegcheck"-App geprüft. Damit wird die ordnungsgemäße Inbetriebnahme bestätigt.
Grundsätzlich können Sie die gesamte Einrichtung selbstständig durchführen, dazu steht Ihnen in der rEgistrA-Anwendung auch eine vollständige Hilfedokumentation zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Schritt auch persönlich per Fernwartung oder telefonisch.
Ja. Signaturkarten, Kartenleser und die RKSV-konforme Erweitung für rEgistrA können direkt über uns bezogen werden.
Die Bestellung ist unkompliziert möglich:
- über das Bestellformular auf der Webseite im Bereich "Bestellung"
- via E-Mail an bestellung@registra.at
- oder direkt aus rEgistrA heraus
Als Partner von A-Trust können wir für Sie die Sicherheitseinrichtung (=Signaturkarten) für Ihre Steuernummer aktivieren. Somit können Unternehmen auf Wunsch von rEgistrA eine eine technische abgestimmte und einsatzbereite RKSV-konforme Lösung - inklusive Unterstützung bei rEgistrierung, Aktivierung und Inbetriebnahme - erhalten.
Die Hilfetexte und Dokumentationen können direkt innerhalb von rEgistrA über das Menü "?" aufgerufen werden.
Dort finden Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Informationen zu alle rEgistrA spezifischen Themen. In den jeweiligen Hilfedokumentationen erklären wir viele Funktionen und Abläufe.
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Weitere Fragen
Bei weiteren Fragen, bitte um ein Mail an support@registra.at.
Die oben gemachten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und erfolgen ohne Gewähr.