Vor zehn Jahren standen wir – wie viele von euch – vor der Registrierkassenpflicht. Wir suchten nach einer Lösung, die einfach, verlässlich und alltagstauglich ist.
Es gab keine. Also haben wir sie selbst entwickelt. Heute ist rEgistrA deutlich mehr als eine Registrierkassa: Neben der Grundfunktion der Registrierkassa ist rEgistrA auch ein leistungsfähiges System zur Erstellung und Verwaltung von Rechnungen und Belegen in persönlichem und ansprechendem Layout.
Mit dem neuen rEgistrA Update bleibt alles im Fluss – von der Unterstützung der neuen A-Trust-Signaturkarte bis zur Umsetzung der EU-Vorgaben für sichere Überweisungen.
Update rEgistrA 1.41
Seit dem Wochenende ist rEgistrA 1.41 verfügbar. Dieses Update ist aus zwei Gründen von Bedeutung:
- Unterstützung der neuen A-Trust Signaturkartengeneration
Die neue A-Trust Signaturkarten ACOS-ID 4.1 sind nun verfügbar. Für diese werden adaptierte Programmmodule benötigt, die in rEgistrA 1.41 enthalten sind. - Kontoinhaber – Empfängerprüfung
Seit 09.10.2025 ist, mit der EU-Verordnung EBICS & IPVO, bei Überweisungen eine Empfängerüberprüfung vorgesehen. Dies bedeutet, dass Banken vor Durchführung einer SEPA-Überweisung die Empfänger-IBAN mit dem Namen der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers abgleichen müssen. Schon bisher konnte in den rEgistrA-Einstellungen neben IBAN und BIC/SWIFT auch der Kontoinhaber angegeben werden. Mit rEgistrA 1.41 wird bei Überweisungsrechnungen nun auch der Kontoinhaber auf dem Beleg angeführt. Bisher war dieser nur im optionalen Überweisungs-QR-Code (EPC QR) verwendet, welcher mit einer gültigen rEgistrA-Lizenz auswählbar wird.
Wir empfehlen dir daher, in den rEgistrA-Einstellungen nachzusehen, ob der eingetragene Kontoinhaber exakt mit dem Namen deines Bankkontos übereinstimmt.
Nur so ist sichergestellt, dass alle Überweisungen problemlos ankommen.
Das Update ist verfügbar unter: https://www.registra.at/download/rEgistrA_v141_setup.exe.
