Prüfung des Jahresbelegs 2025
Wir wünschen ein frohes Neues Jahr und hoffen, dass die Festtage besinnlich und ruhig verlaufen sind.
Zu Beginn des Jahres steht wieder die Prüfung des Jahresbeleg an. Im folgenden
Beitrag erhaltet ihr wichtige Informationen und Tipps für eine reibungslose Prüfung
gemäß Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV).
Jahresbeleg 2025
Der Jahresbeleg für das Jahr 2025 muss spätestens bis 15.02.2026 geprüft werden. Die Prüfung des Jahresbeleg wird in gleicher Weise wie die Prüfung des Startbelegs bei der Inbetriebnahme der rEgistrA Registrierkasse vorgenommen. In der rEgistrA Hilfe - in der Menüleiste des Programms unter „?“ - befindet sich im Dokument 13. Inbetriebnahme RKSV, 13.2.3 Prüfung des Startbelegs, eine Schritt-für-Schritt Anleitung.
- Der Jahresbeleg wird, wie Monatsbelege, automatisch erzeugt und als letzter Beleg
der Belegliste des Jahres 2025 angelegt. - Der so erzeugte Jahresbeleg kann dann geprüft werden. Dies kann entweder durch
die Steuerberatung erfolgen (der dann der Jahresbeleg entweder postalisch oder
via E-Mail als pdf zeitgerecht übermittelt werden muss) oder durch selbstständige
Prüfung.
Benötigt werden zur selbstständigen Prüfung des Jahresbelegs:
- Der Jahresbeleg
- Ein Mobiltelefon auf der die Belegcheck-App des Finanzministeriums installiert
werden kann oder bereits vorhanden ist. - Der persönliche „Authentifizierungscode“ zur Prüfung der Registrierkassenbelege,
der in Finanzonline erzeugt und eingesehen werden kann. Wenn Ihr einen
Authentifizierungscode aus den Vorjahren bereits notiert habt, kann dieser gleich
verwendet werden.
Schritt 1:
Start des Scannens in der Belegcheck-App des Finanzministeriums.
Mit der Belegcheck-App wird der QR-Code am Startbeleg gescannt. Der QR-Code kann vom Ausdruck oder direkt vom Bildschirm (PDF) gescannt werden.

Schritt 2:
Anmeldung in der Belegcheck-App
Falls die Belegcheck-App noch nicht angemeldet ist, erfolgt die Anmeldung durch Eingabe des Authentifizierungscodes. Dieser ist in FinanzOnline unter „Registrierkassen“ zu finden.

Schritt 3:
Prüfungsergebnis
Nach der Eingabe wird das Prüfergebnis berichtet. Es sind keine weiteren Schritte notwendig und die Prüfung ist automatisch in Finanzonline: Registrierkassen - Belegprüfung - Liste der übermittelten Belege eingetragen.

Fragen und Unterstützung
Wenn bei der Prüfung Fragen oder Unklarheiten bestehen, bitte einfach um ein Mail an:
support@registra.at
Wir unterstützen hier gerne bei allen Fragen und auch bei der Durchführung der
Belegsprüfung!
zusätzliche Informationen
- automatische QR-Codes
Seit rEgistrA 1.38 können auf Überweisungsbelegen automatische EPC-QR-Codes zur
einfachen „Handyüberweisung“ aufgedruckt werden. - Bar- und QR-Codeerstellung
Mit der erweiterten Barcodelizenz können, seit Version 1.38, für eigene Artikel
QR- und Barcodes erstellt werden. - Bezahldatum verwalten
Seit rEgistA Version 1.37 kann das Bezahldatum verwaltet werden: bei
Überweisungen und Lastschriften/Einzügen ist bei Belegerstellung nicht klar, ob und
wann die Bezahlung tatsächlich erfolgt. Deshalb kann bei diesen Belegen ein
Bezahldatum eingetragen werden. Die Funktion zu Export/Auswertung unterstützen
auch eine Filterung nach bezahldatum. Somit kann sehr leicht (z.B. für eine
Steuerberatung) eine CSV/Exceltabelle mit allen Zahlungseingängen erzeugt
werden.
Danke für euer Vertrauen
Persönliche Unterstützung und kompetente Beratung ist uns ein besonderes Anliegen. Ob es um aktuelle Fragen, spezielle Wünsche oder Anregungen geht, stehen wir gerne
zur Verfügung. Wie seit Jahren bewährt: bitte einfach um ein Mail an: support@registra.at
Wir unterstützen hier gerne bei allen Fragen!
Euer rEgistrA Team
